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   VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07   

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https://dejure.org/2009,8233
VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07 (https://dejure.org/2009,8233)
VG Minden, Entscheidung vom 26.08.2009 - 7 K 2079/07 (https://dejure.org/2009,8233)
VG Minden, Entscheidung vom 26. August 2009 - 7 K 2079/07 (https://dejure.org/2009,8233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung wegen des Verdachts der Volksverhetzung; Abwägung des öffentliche Interesses an der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegenüber dem Schutz des Ausländers vor Ausweisung; Voraussetzungen für eine Ausweisung rechtfertigende schwerwiegende Gründe ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hass-Prediger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausweisung eines „Hass-Predigers“ rechtmäßig - Ausweisung setzt keine strafrechtliche Verurteilung voraus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    D (A), Ausweisung, Europäische Menschenrechtskonvention, Schutz von Ehe und

    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    vgl. zum maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nur BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2/08 -, m.w.N., NVwZ 2009, 727 f.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2.08 -, a.a.O., die die Kammer in ebenso ständiger Rechtsprechung teilt, sind die Ausweisung rechtfertigende schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gegeben, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung öffentlicher Sicherheit und Ordnung im Vergleich zu dem vom Gesetz bezweckten Schutz des Ausländers vor Ausweisung ein deutliches Übergewicht hat.

    vgl. zu Vorstehendem BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2/08 -, a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2/08 -, a.a.O.

    vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 13.01.2009 - 1 C 2/08 -, a.a.O.

  • VG Minden, 27.03.2007 - 10 K 1613/06

    Ägypten, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Sicherheit der Bundesrepublik

    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger am 21.04.2006 Klage vor dem erkennenden Gericht unter dem Aktenzeichen 10 K 1613/06.A. Zu deren Begründung führte er aus, dass er sich seit Jahren gegen Gewalt ausgesprochen habe; als Beispiel hierfür sei sein Aufruf zum Gewaltverzicht im Januar 2000 zu nennen, der unter anderem in der arabischen Zeitung Al-Quds veröffentlicht worden sei.

    Der Beklagte stützt sich nämlich nicht auf evtl. fehlerhafte Übersetzungen/Zusammenfassungen des Bundeskriminalamtes, sondern auf Übersetzungen, die vom erkennenden Gericht im Verfahren 10 K 1613/06.A eingeholt worden sind.

    Dabei kommt hinzu, dass es sich bei beanstandeten Internet-Adresse "as-sunnah.de" um exakt diejenige handelte, die der Kläger nach seinen Angaben im Verfahren 10 K 1613/06.A zur Darstellung seiner eigenen Situation genutzt haben will.

  • VG Minden, 08.09.2006 - 7 L 561/06

    Ausweisung, Ermessensausweisung, Prediger, Volksverhetzung, Islamisten,

    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    Diesen lehnte die entscheidende Kammer mit Beschluss vom 08.09.2006 ab (7 L 561/06).

    Zur Begründung seiner Klage nimmt der Kläger Bezug auf seine Ausführungen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter dem Aktenzeichen 7 L 561/06 sowie seine Ausführungen im Verwaltungsverfahren.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte zum Verfahren 7 L 561/06, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die dem OVG NRW zum Verfahren 11 A 1439/07.A vorliegenden Akten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2007 - 18 B 2067/06

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    Die dagegen vom Kläger erhobene Beschwerde war erfolgreich (OVG NRW, Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2067/06 -).

    Die gegen ihn ergangene Ausweisungsverfügung ist zwar gemäß § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG trotz der bestehenden aufschiebenden Wirkung der Klage wirksam, sie ist aber nicht vollziehbar, nachdem das OVG NRW mit seinem Beschluss vom 15.05.2007 - 18 B 2067/06 -, folglich bereits vor Erlass des Widerspruchsbescheides, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers insoweit wiederhergestellt hat, was die Kammer in gefestigter Rechtsprechung auf die nach Ergehen des Widerspruchsbescheides fristgerecht erhobene Anfechtungsklage erstreckt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07

    Ausweisungsverfügung gegen "Islam-Prediger" darf vorläufig nicht vollzogen werden

    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    Das dagegen von der Bundesrepublik Deutschland eingeleitete Rechtsmittelverfahren ist noch anhängig (OVG NRW - 11 A 1439/07.A -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte zum Verfahren 7 L 561/06, die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie die dem OVG NRW zum Verfahren 11 A 1439/07.A vorliegenden Akten.

  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Ausweisung Ausweisungszweck Generalprävention zeitliche Nähe Zeitablauf

    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    vgl. zur strafrechtlichen Begrifflichkeit im Sinne des § 130 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 03.04.2008 - 3 StR 394/07 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2006 - 18 B 70/06

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. dazu nur OVG NRW, Beschluss vom 27.10.2006 - 18 B 70/06 -, m. w. N., ist des Weiteren geklärt, dass Ausweisungsgründe sowohl aus der Sicht der Spezialprävention als auch aus der Sicht der Generalprävention schwerwiegend sein können.
  • EGMR, 06.12.2007 - 69735/01
    Auszug aus VG Minden, 26.08.2009 - 7 K 2079/07
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führt in ständiger Rechtsprechung, vgl. nur Urteil vom 06.12.2007 - 69735/01 - (Chair), InfAuslR 2008, 111f., aus, dass die EMRK nicht das Recht eines Ausländers garantiert, in ein bestimmtes Land einzureisen oder sich darin aufzuhalten, und dass ein Staat entsprechend seinen Vertragsverpflichtungen berechtigt ist, die Einreise von Ausländern in sein Hoheitsgebiet und ihren Aufenthalt dort zu kontrollieren.
  • VG Minden, 10.12.2014 - 7 K 1405/13

    Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots auf weniger als die

    Daraufhin erhob der Kläger am 09. Oktober 2007 unter dem Aktenzeichen 7 K 2079/07 Klage.

    Mit Urteil vom 26. August 2009 - 7 K 2079/07 - hob die erkennende Kammer den Bescheid des Beklagten vom 25. Juli 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E. vom 04. September 2007 hinsichtlich seiner Ziff. 3 (Aufenthaltsbeschränkung) und 4 (Meldepflicht) auf.

    Darin führte die Kammer unter Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe ihres Urteils vom 26. August 2009 - 7 K 2079/07 - aus, dass ernsthafte Anhaltspunkte dafür bestünden, dass vom Kläger auch künftig Handlungen drohten, die denjenigen, die den Ausweisungsgrund bildeten, vergleichbar seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakten zu den Verfahren 7 K 2079/07, 7 K 2537/11 und 7 K 1546/12 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten.

    Nach den Ausführungen der Kammer in ihrem rechtskräftigen Urteil vom 26. August 2009 - 7 K 2079/07 - ist der Kläger gemäß § 55 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 8 b) AufenthG ausgewiesen worden.

    vgl. Kammerurteil vom 26. August 2009 - 7 K 2079/07 -.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - 11 A 1439/07

    Kein Asyl mehr für Imam aus Ägypten

    Im Hauptsacheverfahren wies das Verwaltungsgericht Minden die Klage mit Urteil vom 26. August 2009 - 7 K 2079/07 - ab.
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